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StrafprozessVerfahrensverbindung: Gebühren und das Verhältnis von Grund-und Verfahrensgebühr?

Abo-Inhalt06.08.20224427 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
  • Unterbrechungsfrist: Ab dem 01.04.2022 gilt für die Unterbrechung von Behandlungen wieder die Vorgabe des § 16 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Demnach wird eine Verordnung ungültig, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird.
  • Telefonische Krankschreibung: Bei leichten Atemwegsinfekten bleibt die sog. telefonische Krankschreibung (Beitrag online vom 11.10.2021, Abruf-Nr. 47721453) bis zum 31.05.2022 weiter möglich.
  • Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements: Bis zum 30.05.2022 dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte Im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu 14 Tage (statt 7 Tage) Heil- und Hilfsmittel verordnen.

| Die Frage, welche Gebühren der (Pflicht-)Verteidiger nach einer Verbindung von Verfahren erhält, wird in der Praxis nicht immer richtig beantwortet. Teilweise tun sich die Gerichte auch mit der richtigen Einordnung des Verhältnisses von Grund- und Verfahrensgebühr schwer. Dazu hat das OLG Celle Stellung genommen. |

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