StrafvollstreckungTeilnahme an einem Haftprüfungstermin
| Der Rechtsanwalt rechnet seine Tätigkeiten im Bereich der Strafvollstreckung nach Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG ab. Entscheidungen dazu sind selten. Nun hat einmal das AG Görlitz dazu Stellung genommen, welche Gebühren der Verteidiger abrechnen kann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 1/2023, S. 5 · ID: 48711581
