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StrafvollstreckungTeilnahme an einem Haftprüfungstermin

Abo-Inhalt24.12.20229974 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Der Rechtsanwalt rechnet seine Tätigkeiten im Bereich der Strafvollstreckung nach Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG ab. Entscheidungen dazu sind selten. Nun hat einmal das AG Görlitz dazu Stellung genommen, welche Gebühren der Verteidiger abrechnen kann. |

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AUSGABE: RVGprof 1/2023, S. 5 · ID: 48711581

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