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AnwaltsgebührenStreitwert: Das gilt bei Hilfsaufrechnungen

Abo-Inhalt08.05.2025819 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Falsche Wertermittlung = falsche Abrechnung: Diese Formel gilt vor allem bei der Hilfsaufrechnung. Im Hinblick auf das Gebühreninteresse sollten Anwälte daher die Grundsätze der Streitwertermittlung kennen. |

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AUSGABE: RVGprof 6/2025, S. 107 · ID: 50227231

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