ErgänzungspflegschaftSo lassen Sie Ihre Vergütung als anwaltlicher Ergänzungspfleger richtig festsetzen
| Ein Ergänzungspfleger kann gemäß § 1915 Abs. 1 S. 1, § 1835 Abs. 1 bis 3 BGB a. F. Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Führt er seine Tätigkeit berufsmäßig aus, hat er Anspruch auf eine Vergütung nach dem RVG, wenn die erbrachten Tätigkeiten solche sind, für die ein juristischer Laie berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte. Die Vergütung kann auch gegen Dritte festgesetzt werden, die sich vertraglich zur Übernahme der Kosten verpflichtet haben, wie z. B. Elternteile, um das Kind vor finanziellen Belastungen zu schützen. Dies hat der BGH durch Beschluss entschieden. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 8/2025, S. 142 · ID: 50462201

