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RechtsschutzKostenaufhebung stellt Obliegenheitsverstoß nach den ARB dar

Top-BeitragAbo-Inhalt24.06.20236335 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Nach den ARB müssen in einem Vergleich die Kosten verhältnismäßig nach Obsiegen und Unterliegen verteilt werden. Werden die Kosten im Vergleich gegeneinander aufgehoben, liegt darin eine Obliegenheitsverletzung, die zum teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Der folgende Beitrag erläutert, wann dies der Fall ist und zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen führen kann. |

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AUSGABE: RVGprof 7/2023, S. 123 · ID: 49530524

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