VergütungsfestsetzungErfüllungseinwand im Festsetzungsverfahren
| Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nach § 11 RVG der bloße Einwand unbeachtlich, die Rechnung des Anwalts sei bezahlt. Erforderlich sind zumindest konkrete Angaben zu den angeblichen Zahlungen. Werden nur teilweise erhebliche Einwendung vorgebracht, ist nach dem VGH München im Übrigen festzusetzen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 24 · ID: 47892282
