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LeserforumAbrechnung von anwaltlichen Auskünften gegenüber dem Sozial- bzw. Krankenversicherer?

04.06.20235592 Min. Lesedauer IWW

| Frage: Im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung mit Personenschäden erbitten Sozialversicherungsträger immer wieder direkt von mir Auskünfte. Gibt es dafür – wie z. B. bei Ärzten für Arztberichte – eine gesetzliche Grundlage, damit ich ein Honorar abrechnen kann? Käme § 34 Abs. 1 RVG (Auskunftsvertrag mit Sozialversicherungsträger) in Betracht? |

Antwort von RA Norbert Schneider (Neunkirchen): Ich sehe leider keine Möglichkeit, solche Tätigkeiten gesondert abzurechnen. Die Frage, wie die Erteilung von Auskünften gegenüber einem Sozialversicherungsträger oder einem Krankenversicherer anlässlich der Verkehrsunfallregulierung abzurechnen ist, ist bislang – soweit ersichtlich – noch nie diskutiert worden. M. E. stellen solche Tätigkeiten keine eigenen Angelegenheiten dar. Der Anwalt muss sich ja schon zur Schadensberechnung ggf. mit dem Sozial- oder Krankenversicherer abstimmen.

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AUSGABE: RVGprof 9/2023, S. 151 · ID: 49437749

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