SchenkungsteuerVor der Eheschließung vereinbarte Pauschalabfindung – schenkungsteuerpflichtig?
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Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten ein Grundstück als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar; denn Zugewinnausgleichs- und nacheheliche Ansprüche entstehen erst mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Vorher fehlt es an einem bestehenden, bezifferbaren Anspruch. Eine Gegenleistung im schenkungsteuerlichen Sinn setzt also das Bestehen eines durchsetzbaren Anspruchs voraus (BFH 9.4.25, II R 48/21).
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