HofnachfolgeStreit um das Hoffolgezeugnis: Fortbestehen der Hofeigenschaft trotz Betriebsruhe
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| Für das Fortbestehen der Hofeigenschaft ist nicht allein die aktuelle Bewirtschaftung maßgeblich, sondern der objektive Zustand der Besitzung sowie der subjektive Wille des Hofeigentümers, den Betrieb als Hof zu erhalten OLG Celle (16.6.25, 7 W 8/25). |
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ID: 50624679