Erbschaft-/SchenkungsteuerMaßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
Abo-Inhalt16.01.20263 Min. Lesedauer IWW
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Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 12. 12.25 (3 K 695/24 Erb) entschieden.
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