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BewertungsrechtKein Ansatz des Gutachtenwerts bei tatsächlich höher erzieltem Kaufpreis

Abo-Inhalt20.03.20264 Min. LesedauerVon RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

Ein Gutachten, das für ein Grundstück einen niedrigeren als den nach dem BewG ermittelten Wert ausweist, kann nicht berücksichtigt werden, wenn kurz nach dem Bewertungsstichtag tatsächlich ein höherer Verkaufspreis erzielt worden ist. In diesem Fall ist der nach dem BewG ermittelte Grundstückswert anzusetzen (FG Düsseldorf 27.11.2025, 11 K 2562/22).

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