ErbschaftsteuerGerichtliche Überprüfbarkeit von Vergleichswertpreisen im Erbfall
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Abruf-Nr. 234674
Abruf-Nr. 234674
| Das FG Niedersachsen (1.12.22, 1 K 90/19, Abruf-Nr. 234674) hat entschieden, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichswerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung somit insgesamt nicht zugänglich sind. |
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ID: 49202093