GesellschaftsrechtEinführung eines GbR-Gesellschaftsregisters & Co. durch das MoPeG
| Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG; 10.8.21, BGBl I 21, 3436; ursprüngliche Initialzündung war der sog. „Mauracher-Entwurf“) wird durch Einführung eines Gesellschaftsregisters gerade der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) noch weitreichendere Publizität verschafft. PU gibt einen kursorischen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen für die Beratungspraxis. |
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