ErbschaftsteuerAusführungszeitpunkt einer gemischtfreigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
| In der Praxis von Grundstücksschenkungen ist häufig nicht zweifelsfrei, zu welchem Zeitpunkt eine Schenkung als ausgeführt gilt. Ein aktuelles Urteil des BFH (21.8.24, II R 11/21, Abruf-Nr. 245231) beleuchtet diese Frage im Kontext einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung und stellt klar, dass die Steuerpflicht erst mit der tatsächlichen Ausführung der Zuwendung eintritt. Doch wie wird dieser Zeitpunkt konkret bestimmt und welche Rolle spielt dabei eine vertraglich vereinbarte Vollzugshemmung? |
Sachverhalt
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AUSGABE: PU 1/2025, S. 2 · ID: 50268904
