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Haftung im Rahmen der UnternehmensnachfolgeAugen auf beim Unternehmenskauf!

Abo-Inhalt17.02.202612 Min. LesedauerVon RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

Beim Unternehmenskauf ist Vorsicht geboten, um nicht unerwartet für Schulden des Vorbesitzers zu haften. Die rechtliche Grundlage dafür bilden § 75 AO und § 25 HGB, die unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen haben. Vor dem Kauf empfiehlt sich daher die Prüfung auf Steuerschulden, um Risiken zu minimieren.

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