Haftung im Rahmen der UnternehmensnachfolgeAugen auf beim Unternehmenskauf!
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Beim Unternehmenskauf ist Vorsicht geboten, um nicht unerwartet für Schulden des Vorbesitzers zu haften. Die rechtliche Grundlage dafür bilden § 75 AO und § 25 HGB, die unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen haben. Vor dem Kauf empfiehlt sich daher die Prüfung auf Steuerschulden, um Risiken zu minimieren.
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