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InfluencerZivilrechtliche Haftungsrisiken bei steuerstrafrelevanten Social-Media-Aktivitäten vermeiden

Abo-Inhalt05.01.202610 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Falko Tappen, StB, TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Homburg vor der Höhe, und RA Dr. Martin Andreas Duncker, APOS LEGAL, Heidelberg

Influencer sind mehr als digitale Meinungsbildner – sie sind Unternehmer mit steuer- und zivilrechtlichen Pflichten. Ein Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Einnahmen der Influencer aus Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Donations unterliegen der Besteuerung. Fehlerhafte Deklarationen können steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO und zivilrechtliche Haftung auslösen. Dieser Beitrag beleuchtet typische Konstellationen und zeigt zivilrechtliche Folgen von steuerlichen Verfehlungen.

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AUSGABE: PStR 2/2026, S. 31 · ID: 50658456

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