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BGH„Sämtliche sichergestellten Zigaretten“ ist nicht bestimmt genug

22.12.20251 Min. Lesedauer IWW

Der BGH hat entschieden, dass eine Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ zu unbestimmt ist und eine diesbezügliche Einziehungsanordnung aufzuheben ist (2.4.25, 1 StR 407/24, Abruf-Nr. 248142).

Einzuziehende Gegenstände müssen im Urteilstenor genau bezeichnet werden, um Zweifel am Umfang der Einziehungsentscheidung auszuschließen.

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AUSGABE: PStR 2/2026, S. 26 · ID: 50658345

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