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Beweiserhebung im BesteuerungsverfahrenWohnungsbesichtigung durch die Steuerfahndung kann rechtswidrig sein

Abo-Inhalt19.02.2024492 Min. LesedauerVon Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana), Hamburg

| Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Steuerfahnder als sog. Flankenschützer rechtmäßig ist, um die Angaben der Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren zu überprüfen. |

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AUSGABE: PStR 3/2024, S. 54 · ID: 48672856

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