ArbeitsentgeltWenn der ArbG das Gehalt in Kryptowährung zahlen möchte: Das muss beachtet werden!
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Eine Vergütung in Kryptowährung kann nach einer aktuellen BAG-Entscheidung (16.4.25, 10 AZR 80/24, Abruf-Nr. 247917) als Vergütungsbestandteil in Form eines Sachbezugs vereinbart werden, solange keine Schutzvorschriften zugunsten des ArbN (wie z. B. die Pfändungsfreigrenzen) verletzt werden. Was ist beim Arbeitsvertrag in der Praxis zu beachten? |
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AUSGABE: PStR 11/2025, S. 257 · ID: 50542903