InsolvenzStrittig: Blockiert deutsches Recht die irische Restschuldbefreiung?
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entscheidung
FG Berlin-Brandenburg| Eine Klage, festzustellen, dass Steuerforderungen nach durchlaufenen irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einschließlich Forderungen aus einer Steuerhinterziehung erloschen sind, ist unzulässig. Solche Streitigkeiten sind im Abrechnungsbescheidverfahren gem. § 218 Abs. 2 AO zu klären. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |
Sachverhalt
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ID: 50188099