EinziehungSpätere Einziehung nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit
| Die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung (§ 423 StPO) ist auch bei Überschreitung der in § 423 Abs. 2 StPO genannten Frist von sechs Monaten nicht aufzuheben. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 6/2025, S. 128 · ID: 50373836
