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StrafverteidigungskostenSind Strafverteidigungskosten bei Steuerhinterziehung als Betriebsausgaben absetzbar?

Abo-Inhalt13.01.2025789 Min. LesedauerVon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA StR, Hannover

| Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Spannungsfeld. Während Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, sind Aufwendungen, die durch eine Straftat veranlasst sind, nicht abziehbar, § 12 Nr. 4 EStG. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn parallel zum Strafverfahren eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. Dazu im Einzelnen. |

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AUSGABE: PStR 2/2025, S. 42 · ID: 50222686

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