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EuGHRichtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung ist weitgehend gültig

14.10.20241928 Min. Lesedauer IWW

| Der EuGH hat entschieden, dass mehrere Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung (2011/16/EU) gültig sind (EuGH 29.7.24, C-623/22 „Belgian Association of Tax Lawyers u. a.“, Abruf-Nr. 243501). |

Die Richtlinie sieht vor, dass an aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligte Intermediäre (bzw. der Steuerpflichtige selbst) die Gestaltungen den Steuerbehörden melden müssen.

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AUSGABE: PStR 11/2024, S. 242 · ID: 50145447

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