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EuGHKleinunternehmer-Freigrenze wegen Missbrauch versagt

27.01.20251200 Min. Lesedauer IWW

| Stellt die Gründung einer Gesellschaft eine missbräuchliche Praxis i. S. d. europäischen Mehrwertsteuerrechts dar, mit der bezweckt wird, unrechtmäßig die Kleinunternehmer-Freigrenze zu nutzen, müssen die nationalen Behörden und Gerichte die Inanspruchnahme dieser Regelung versagen, auch wenn das nationale Recht keine dahin gehenden spezifischen Bestimmungen enthält (EuGH, 4.10.24, C-171/23, „UPCAFFE“, Abruf-Nr. 245206). |

Da missbräuchliche Tätigkeiten kein in der Unionsrechtsordnung vorgesehenes Recht begründen, bedeutet die Versagung des Vorteils der Kleinunternehmerregelung keine Verpflichtung des Einzelnen. Vielmehr ist dies schlicht Folge der Feststellung, dass die objektiven Voraussetzungen dafür, den angestrebten Vorteil zu erlangen, in Wirklichkeit nicht erfüllt sind.

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AUSGABE: PStR 3/2025, S. 49 · ID: 50256416

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