Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PStR Praxis Steuerstrafrecht
  3. Keine Einziehung bei Versuch der Steuerhinterziehung

BGHKeine Einziehung bei Versuch der Steuerhinterziehung

31.07.20236505 Min. Lesedauer IWW

| Der BGH hat erneut darauf hingewiesen, dass beim Versuch der Steuerhinterziehung keine Einziehung in Betracht kommt (6.4.23, 1 StR 36/23, Abruf-Nr. 235298). |

Bei Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) setzt die Einziehung folglich die Tatvollendung, namentlich den Erlass eines Schätzungsbescheids bzw. den allgemeinen Abschluss der Veranlagungsarbeiten, voraus. Der Täter kann vor Eintritt des Taterfolgs noch nicht frei über die Ersparnis verfügen (BGH 8.3.22, 1 StR 360/21, NZWiSt 22, 379; a. A. OLG Celle 14.6.19, 2 Ss 52/19, PStR 19, 206).(DR)

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PStR 9/2023, S. 193 · ID: 49537297

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte