BMFKartellschadenersatz ist umsatzsteuerlicher Schadenersatz
| Das BMF hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kartellschadenersatz geäußert und seinen UStAE entsprechend angepasst (8.10.24, III C 2 - S 7100/19/10004 :006, DOK 2024/0811660, Abruf-Nr. 245096). |
Zahlungen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens sind demnach echter Schadenersatz. Der UStAE wurde in Abschn. 1.3 Abs. 9 entsprechend um eine neue Nr. 4 ergänzt.
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AUSGABE: PStR 3/2025, S. 51 · ID: 50251485
