SchätzungHinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei ungeklärter Mittelherkunft beim Gesellschafter
| Daraus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die Herkunft der bei ihm festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächse nicht aufklärt und dadurch seine steuerlichen Mitwirkungspflichten verletzt, können regelmäßig keine nachteiligen Schlüsse zulasten der Kapitalgesellschaft gezogen werden. Dies ist vielmehr nur dem Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner Person anzulasten. Das hat das FG Münster entschieden. |
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AUSGABE: PStR 1/2023, S. 4 · ID: 48712682
