TabaksteuerFinanzbehörden und -gerichte sind nicht an Feststellungen des Strafgerichts gebunden
| Das Steuerstraf- und das Besteuerungsverfahren stehen unabhängig, eigenständig und gleichrangig nebeneinander. Das FG darf sich beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch im Eilverfahren die Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl zu eigen machen. Das hat das FG Hamburg klargestellt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 11/2023, S. 246 · ID: 49250373