AußenwirtschaftsrechtEU-Richtlinie: Neues Sanktionsstrafrecht erhöht Risiken für Unternehmen
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Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 (BT-Drs. 21/2508) sowie der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3205) wird das deutsche Sanktionsstrafrecht grundlegend neu ausgerichtet. Ziel ist nicht nur eine formale Umsetzung europäischer Vorgaben, sondern eine spürbare Verschärfung der strafrechtlichen Durchsetzung von EU-Sanktionen.
1. Vom Ordnungswidrigkeitenrecht ins Strafrecht
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AUSGABE: PStR 2/2026, S. 46 · ID: 50662266