ErmessenDas Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschulden ist zu dokumentieren
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entscheidung
OVG Schleswig-Holstein| Die verfahrensrechtlich gebotene Begründung von Ermessensentscheidungen in schriftlichen Verwaltungsakten dient dazu, durch Verfahren einen Schutz des Grundrechts auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Fehlt es daran, kann dies i. d. R. als Indiz für einen Ermessensausfall gewertet werden. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 9/2025, S. 197 · ID: 50458241