BMFCRS-Ausdehnungsverordnung um drei Staaten erweitert
| Das BMF hat 2025 einen Entwurf für eine Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (CRSAusdV) bekannt gegeben. Danach werden Armenien, Moldau und die Ukraine zukünftig ab dem 30.9.25 am CRS-Datenaustausch über Finanzkonten teilnehmen (BGBl. II 2025, Nr. 170 vom 30.5.25). |
Gem. Art. 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.14 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.15 (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zum Finanzkonten-Datenaustausch (MCAA CRS) im Verhältnis zu Staaten, die die Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes unterzeichnen, durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.
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AUSGABE: PStR 12/2025, S. 266 · ID: 50437728