Cum/ExBörsengesetz und Steuerstrafrecht – zum absehbaren Ende von Verschwiegenheiten
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| Die Aufarbeitung des sog. Cum-Ex-Skandals soll zeigen, dass die derzeitige Regelung der Verschwiegenheitspflicht in § 10 Börsengesetz (BörsG) nicht mehr zeitgemäß ist und dessen Aufarbeitung im Wege vor allem von nachträglicher Besteuerung sowie Ahndung massiv beeinträchtigt. Dies soll korrigiert werden (BT-Drucksache 20/1500). |
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AUSGABE: PStR 6/2023, S. 129 · ID: 48279465