Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PStR Praxis Steuerstrafrecht
  3. BMF konkretisiert Geldwäscheverdachtsmeldungen

BMFBMF konkretisiert Geldwäscheverdachtsmeldungen

23.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Das BMF hat am 22.4.25 eine GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) erlassen, die am 1.9.25 (BGBl 2025 Teil I Nr. 200) veröffentlicht worden ist. Die GwGMeldV trifft Bestimmungen zu Angaben (u. a. inhaltliche Mindeststandards) und elektronischer Form zukünftiger GwG-Meldungen. Die Verordnung ist am 1.3.26 in Kraft getreten.

Beachten Sie — Die GwGMeldV ist nicht mit der GwGMeldV-Immobilien (PStR 25, 124) zu verwechseln. Letztere konkretisiert Meldepflichten bei Geldwäscherisiken im Immobiliensektor. (DR)

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PStR 4/2026, S. 74 · ID: 50713989

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte