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EUBlack List nicht kooperativer Länder bleibt unverändert

12.05.20254949 Min. Lesedauer IWW

| Der Rat der EU hat am 18.2.25 die sog. Black List nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die Liste (Anhang I) umfasst dieselben elf Länder wie zuvor: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu (iww.de/s12728). |

Allerdings wurde Anhang II, in dem die laufende Zusammenarbeit der EU mit anderen Ländern und deren Zusagen für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nachverfolgt werden, angepasst. Costa Rica und Curaçao haben ihre dortigen Verpflichtungen erfüllt und wurden daher aus Anhang II gestrichen. Brunei Darussalam wurde in Anhang II aufgenommen, nachdem es sich dazu verpflichtet hat, seine Regelung über die Befreiung von Einkünften aus ausländischen Quellen vor Ende des nächsten Jahres zu ändern oder abzuschaffen. (DR)

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AUSGABE: PStR 6/2025, S. 123 · ID: 50373866

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