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SteuerhinterziehungBGH: So wird der Einziehungsbetrag ermittelt

Abo-Inhalt01.07.2022285 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der BGH hat u. a. dazu entschieden, inwieweit der faktische Inhaber eines Einzelunternehmens bei Schwarzlohnzahlungen aus Schwarzeinnahmen sich der Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig macht und mit solchermaßen ersparten Beträgen der Einziehung unterliegt. |

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AUSGABE: PStR 7/2022, S. 148 · ID: 47452510

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