Steuerpflichtigkeit von KryptogewinnenBFH bejaht die Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
| Der BFH hat entschieden, dass virtuelle Währungen in Gestalt von sog. Currency Token zu (anderen) Wirtschaftsgütern gehören, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. d § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG sein können. Das hierbei für Anschaffung und Veräußerung maßgebliche Ereignis stellt deren Tausch gegen Euro, eine Fremdwährung oder andere virtuelle Währungen dar. Ferner stellte der BFH fest, dass jedenfalls im Jahr 2017, als die streitigen Veräußerungsgeschäfte mit Currency Token erfasst und besteuert wurden, kein normatives Vollzugsdefizit vorlag. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 5/2023, S. 102 · ID: 49254301