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SchwarzlohnzahlungenBei Zahlungen an Serviceunternehmen droht Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Abo-Inhalt16.10.2025143 Min. LesedauerVon Paolo Asaro, Hamburg

| Schwarzarbeit sowie Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben boomen. Allein 2024 ist der Volkswirtschaft ein Schaden von rund 766 Mio. EUR entstanden. Es wurden 97.000 Strafverfahren eingeleitet. Dabei droht auch redlichen Unternehmern u. a., dass Betriebsausgaben versagt und Strafverfahren eingeleitet werden. Die Beitragsserie beleuchtet die Problematik. Teil 1 zeigt die rechtlichen Grundlagen, Teil 2 befasst sich mit dem Vorsteuerabzug aus den Rechnungen von Serviceunternehmen, und Teil 3 zeigt die richtige Präventions- und Verteidigungsstrategie. |

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AUSGABE: PStR 11/2025, S. 249 · ID: 50514823

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