Betriebliche GesundheitsförderungTraining ohne Berufsbezug nicht begünstigt?
Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft. Es kommt dann allenfalls die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro infrage (Finanzgericht [FH] Nürnberg, Urteil vom 08.05.2025, Az. 4 K 438/24; Revision zum Bundesfinanzhof anhängig unter Az. VI R 9/25).
Klage des Arbeitgebers gegen Finanzverwaltung scheitert
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AUSGABE: PP 3/2026, S. 20 · ID: 50709394
