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ArbeitgeberleistungenTeilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

Top-BeitragAbo-Inhalt27.06.20256806 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Viele Unternehmen – auch Physiopraxen – nehmen mit ihren Beschäftigten an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die von der Physiopraxis getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. PP hat die Details für Sie. |

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AUSGABE: PP 7/2025, S. 18 · ID: 50449143

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