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InfektionsschutzNeuer Impfstatus ab dem 01.10.2022 und die Auswirkungen auf die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht

27.09.20229260 Min. Lesedauer IWW

| Beschäftigte in Physiopraxen sind aufgrund der Einführung der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht seit dem 15.03.2022 gemäß § 20a IfSG verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erbringen bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer med. Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Mit Wirkung zum 01.10.2022 wurde nun das Infektionsschutzgesetz erneut geändert, u. a. in Bezug auf die Frage, wann eine Person als vollständig geimpft gilt und wann nicht. |

Bis zum 30. September 2022 hat ein vollständiger Impfschutz im Sinne der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegen, wenn die betroffene Person

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