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MietrechtMietkürzung wegen mangelhafter Treppenhausreinigung – Mieter ist beweispflichtig

04.11.20243023 Min. LesedauerVon RA Norbert Monschau, Erftstadt

| Ein sauberer Eingangsbereich zählt zu den wichtigen Patienten-Kontaktpunkten einer Physiopraxis (PP 03/2020, Seite 11 ff.). Wenn der Betreiber einer Physiopraxis die Praxisräume angemietet hat, ist in den Nebenkosten oft auch die Reinigung des Treppenhauses enthalten. Ist das Treppenhaus nicht oder nur unzureichend gereinigt, darf die Miete nicht einseitig gekürzt werden. Vielmehr ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet (Amtsgericht Elmshorn, Urteil vom 25.01.2024, Az. 58 C 111/22, Abruf-Nr. 243733). Das Urteil ist auch für gewerbliche Mietverträge relevant. |

Mietkürzung wegen mangelhafter Reinigung, Vermieter klagt erfolgreich

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AUSGABE: PP 1/2025, S. 16 · ID: 50197672

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