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KündigungsberechtigungFührt die Verwendung eines falschen Firmenstempels zur unzulässigen Kündigung?

Abo-Inhalt26.09.2024531 Min. Lesedauer IWW

| Allein die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht die Kündigung durch einen Prokuristen des Arbeitgebers nicht unwirksam (Arbeitsgericht Suhl (14.08.2024, Az. 6 Ca 96/24). Das Urteil ist auch für größere Physiopraxen relevant, die einen fachlichen Leiter mit Personalverantwortung beschäftigen und denen ein weiteres Unternehmen (z. B. Fitnessstudio) angegliedert ist. |

Kündigungsschutzklage wegen falschen Stempels bleibt erfolglos

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AUSGABE: PP 1/2025, S. 14 · ID: 50174158

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