Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Erschüttert eine Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung den Beweiswert der AUB nun doch?

ArbeitsrechtErschüttert eine Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung den Beweiswert der AUB nun doch?

Abo-Inhalt06.03.2024372 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Manche Arbeitgeber nennen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) gern despektierlich „gelben Urlaubsschein“ – vor allem, wenn im Zusammenhang mit einer Kündigung eine „passgenaue“ AUB eingereicht wird. Die Hürden für eine Erschütterung des Beweiswerts sind hoch: Eine AUB nach Erhalt der Kündigung behält ihren Beweiswert. Denn für eine Erschütterung genügt der zeitliche Zusammenhang nicht (Landesarbeitsgericht [LAG] Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023, Az. 8 Sa 859/22, PP 09/2023, Seite 6). Daher scheuen viele Arbeitgeber die Konfrontation mit dem „kranken“ Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des LAG Niedersachsen nun kassiert (Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23) und damit am nahezu unerschütterlichen Beweiswert der AUB gekratzt. |

Entgeltfortzahlung: BAG gibt überwiegend dem Arbeitgeber Recht

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PP 4/2024, S. 7 · ID: 49891475

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte