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AbrechnungDürfen Hausbesuche bei zwei Patienten im selben Haus auf mehrere Termine verteilt werden?

Abo-Inhalt02.12.202210031 Min. LesedauerVon beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle

| Frage: „Mir liegen zwei Rezepte für Hausbesuche bei zwei Patienten einer Familie vor (Großmutter und schwerbehindertes Enkelkind). Beide wohnen im selben Haus. Muss ich beide am selben Tag behandeln oder darf ich die Termine auf verschiedene Tage verteilen?“ |

Antwort: Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) enthält für Hausbesuche in § 11 nur die Regelung, dass Hausbesuche vom Arzt ausdrücklich verordnet sein müssen. Dafür muss auf dem Verordnungsvordruck das Feld „Hausbesuch“ mit „ja“ angekreuzt sein. Nur dann dürfen Sie den Patienten zu Hause oder in einer Einrichtung behandeln. Weitere Regelungen zur Durchführung oder terminlichen Planung für Hausbesuche enthält die HeilM-RL nicht.

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AUSGABE: PP 12/2022, S. 2 · ID: 48718741

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