ArbeitsrechtCoronabedingter Schadenersatzanspruch von Mitarbeitern
| Erst hat man kein Glück, und dann kommt noch Pech dazu. So muss sich ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München gefühlt haben, der durch seine Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt wurde. Hintergrund war, dass der an Corona erkrankte Geschäftsführer die Mitarbeiterin angesteckt hatte, weshalb ihre Hochzeit ausfallen musste. Die dadurch entstandenen Kosten machte sie erfolgreich als Schadenersatz geltend (LAG München, Urteil v. 14.02.2022, 4 Sa 457/21). |
Der Fall
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AUSGABE: PP 8/2022, S. 9 · ID: 48357849