BeihilfeBlankoverordnung seit dem 01.11.2024 auch in der Beihilfe
| Seit dem 01.11.2024 sind physiotherapeutische Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung (PP 11/2024, Seite 4 ff.) über die Beihilfe erstattungsfähig. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Physiotherapieverbände informiert. Einzelne Bundesländer wollen sich den Regelungen des Bundes anschließen. |
Bundesbeihilfe erstattet Physio-Behandlungen nach vorläufiger Rechtslage
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AUSGABE: PP 12/2024, S. 3 · ID: 50245651
