DatenschutzBewerber erhält Auskunft über Ablehnungsgründe zu spät – Arbeitgeber muss 5.000 Euro zahlen
| Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben abgelehnte Bewerber u. a. Anspruch auf Auskunft über die Gründe der Ablehnung. Diese hat auf Anfrage zeitnah zu erfolgen, wie ein Unternehmen nun erfahren musste: Wegen einer verspäteten Auskunft sprach das Arbeitsgericht Mainz dem Bewerber 5.000 Euro Schadenersatz zu (Urteil vom 08.04.2024, Az. 8 Ca 1474/23, Abruf-Nr. 241891). |
Unternehmen beantwortete Auskunftsersuchen nur unzureichend
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AUSGABE: PP 9/2024, S. 12 · ID: 50083789