BefristungBefristung des Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers scheitert an Formfehler, Kündigung jedoch gerechtfertigt
| Grundsätzlich können die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Im konkreten Fall scheiterte dies jedoch an dem Schriftformerfordernis. Die Kündigung des Fußballtrainers wegen der fehlenden erforderlichen Lizenz für die nächst höhere Liga war hingegen gerechtfertigt (Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23). |
Ein Fußballtrainer hatte gegen seinen Arbeitgeber, einen Sportverein, geklagt. Er war zunächst ab Anfang 2022 bei der Beklagten als Sportdirektor beschäftigt. Er ist Inhaber der Trainer-A-Lizenz (Trainerberechtigung für die Fußball-Regionalliga); über eine „Pro Lizenz“ (Trainerberechtigung für die 3. Liga) verfügt der Kläger nicht. Seit Ende 2022 trainierte er die 1. Fußballmannschaft des beklagten Vereins, die in der Regionalliga spielte. Ende Januar 2023 schlossen die Parteien einen ab 01.01.2023 geltenden zunächst bis zum 30.06.2024 befristeten Arbeitsvertrag ab. Der Vertrag enthielt je nach Platzierung eine Verlängerung und verschiedene Prämien.
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