Nutzung von Fördermitteln in UnternehmenNeubau und Sanierung von nachhaltigen Geschäftshäusern, Büros und Betriebsstätten
| Das Ziel steht fest: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Weg dahin ist noch ungewiss und unübersichtlich. Vermehrt kommen auch auf KMU Auflagen zur Einhaltung der EU-Taxonomie-Konformität und Klimaziele zu. Ein wichtiger Hebel, um diese Auflagen einzuhalten, sind die Bürogebäude und Betriebsstätten der Unternehmen. Mit den folgenden vier Förderprogrammen unterstützt der Staat Unternehmen bereits heute dabei, Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten. |
1. BEG – Förderung durch Einzelmaßnahmen
Falls der Primärenergiebedarf des Gebäudes durch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, einen Heizungstausch, Heizungsoptimierung oder den Anschluss an ein Wärmenetz reduziert werden soll, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch das Programm BEG Einzelmaßnahmen. Für den Unterpunkt Heizungstausch ist seit 2024 die KfW zuständig. Bei der Verbesserung der Gebäudehülle durch die Dämmung oder einen Fenstertausch sowie der Anlagentechnik (außer der Heizung) gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15 %. Bei Einzelmaßnahmen an der Wärmeerzeugung wie dem Einbau von solarthermischen Anlagen oder elektrisch betriebenen Wärmepumpen, sowie Anschlüssen an Gebäude- oder Wärmenetze gibt es einen Zuschuss von 30 %. Für die Fachplanung und Baubegleitung gibt es dazu einen Zuschuss von 50 %.
Sobald die Maßnahme feststeht, kann ein Energieeffizienz-Experte den Antrag innerhalb weniger Tage fertigstellen und einreichen. Der Zuschuss wird ausgezahlt nach Fertigstellung der Maßnahmen und der entsprechenden Vorlage von Verwendungsnachweisen.
2. BEG – Sanierung von Nichtwohngebäuden
Sollte der Umfang der Maßnahmen über die Einzelmaßnahmen hinausgehen und bei der Sanierung des Gebäudes ein neuer Effizienzgebäude-Standard (EG) erreicht werden, lässt sich die Sanierung auch über den Kredit „BEG Sanierung – Nichtwohngebäude“ finanzieren. Die Höhe des zinsgünstigen Kredits beträgt hier bis zu 2.000 EUR pro Quadratmeter sanierter Nutzfläche, und der Tilgungsnachlass variiert je nach erreichtem EG-Standard. So gibt es für das Erreichen des EG-70 Standards (das Gebäude verbraucht 70 % der Primärenergie des Referenzgebäudes) bereits einen Tilgungsnachlass von 10 % – dann muss der Kreditnehmer 10 % des Kreditbetrags nicht zurückzahlen.
Auch hier muss ein Energieeffizienz-Experte bei dem Antrag unterstützen, um das Gebäude zu bilanzieren und den Antrag auszufüllen. Dieser wird dann bei der finanzierenden Hausbank eingereicht, welche ihn an die KfW weiterleitet. Der Kredit wird dann ebenfalls über die finanzierende Hausbank in Anspruch genommen, und kann flexibel vor und während des Vorhabens abgerufen werden. Nach Vorlage der Verwendungsnachweise wird der Tilgungsnachlass verbucht.
3. Umweltprogramm der KfW
Auch das Umfeld der Gebäude kann zur Klimaanpassung beitragen. Durch das Umweltprogramm der KfW können durch zinsgünstige Kredite Klimaschutzmaßnahmen, Luftreinhaltung und Maßnahmen im Hinblick auf eine Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Für natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie Entsiegelung, Dachbegrünung und Wassermanagement gibt es dazu einen Tilgungsnachlass von bis zu 60 %. Auch hier wird der Antrag über die Hausbank bei der KfW eingereicht.
4. KFN-Neubau – Nichtwohngebäude
Den Neubau von klimafreundlichen Gewerbegebäuden finanziert die KfW mit zinsgünstigen Krediten in Höhe von bis zu 3.000 EUR je Quadratmeter Nutzfläche. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung eines Effizienzgebäudes 40 (EG-40), in dem nicht mit Gas, Öl, oder Biomasse geheizt wird. Auch hier muss ein Energieeffizienz-Experte das Gebäude bilanzieren. Der Antrag wird auch hier über die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Neben den bundesweiten Programmen gibt es viele weitere kurzzeitige Förderaufrufe, sowie Förderprogramme für Neubau- und Sanierungsvorhaben der Bundesländer und Kommunen. Es lohnt sich immer ein Blick auf die lokale und regionale Ebene, da sich diese Programme meist mit den bundesweiten Programmen kombinieren lassen.
Beachten Sie | Nachdem Ende 2023 eine Antragstellung nicht möglich war, hat das Bundesbauministerium (BMWSB) in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Förderung klimafreundlicher Neubauten (KFN) ab dem 20.2.24 wieder beantragt werden kann. Für 2024 stehen insgesamt Mittel in Höhe von 762 Millionen EUR für zinsverbilligte Kredite zur Verfügung.
Grundsätzlich ist das folgende Vorgehen empfehlenswert: |
1. Ausgangslage des Gebäudes und mögliche Verbesserungen prüfen:
2. Energieeffizienz-Experten hinzuziehen:
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